Nationale Photovoltaiktagung: Grundsätzliche Entwicklungen und Weichenstellungen


Die 14. Nationale Photovoltaiktagung der Schweiz fand dieses Jahr in Bern statt.
Obwohl ich an den vorherigen 13 nicht teilgenommen habe, bin ich ziemlich sicher, dass diese an einer entscheidenden Stelle anders war. Ich schließe das aus dem Grundtenor von vier Beiträgen, die zwar aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln kamen, sich aber sehr gut ergänzten und eine wichtige Gemeinsamkeit hatten.
Der erste stammte von Hans Kronberger, dem Präsidenten von Photovoltaic Austria, und hatte den Titel „Die Kopernikanische Energiewende“. Der Bezug auf Kopernikus, der das Weltbild der zu seiner Zeit lebenden Menschen grundlegend in Frage stellte, ist eindeutig – wir reden nicht mehr von mehr oder weniger ausgeprägten Veränderungen im bestehenden System, sondern von einem gänzlich neuen. Der Rahmen war also weit gespannt.
Beat Hotz-Hart, Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Zürich, knüpfte daran in seinem Referat „Aufbau erneuerbare Energien: Wirkungen auf die Volkswirtschaft“ durchaus an, denn offensichtlich setzte auch er die neuen erneuerbaren Energien in einen großen Gesamtrahmen – und er widersprach dem wohl immer noch weit verbreiteten Empfinden, dass der Übergang zu diesen Energiequellen eine nicht tragbare volkswirtschaftliche Belastung sei. Zwar verursacht er Zusatzkosten für die Gesellschaft, aber diese liegen beim heutigen Stand in derselben Größenordnung wie die anderer Infrastrukturprojekte, beispielsweise des Gotthard-Tunnels.
Nach der volkswirtschaftlichen Einordnung folgte die technische – das war mein eigener Beitrag mit dem Titel „Elektrische Energieversorgung – globale Entwicklungen und Konsequenzen für die Schweiz“. Er knüpfte an die Aussage an, dass der Übergang zu erneuerbaren Energien inzwischen keine besonders große ökonomische Herausforderung mehr ist – im Gegenteil, in einer zunehmenden Zahl von Ländern ist er eher ein ökonomisch getriebener Prozess. Wenn das aber so ist, muss man die Konsequenzen vom Ende des Transformationsprozesses her ableiten und nicht mehr in kleinen, inkrementellen Schritten zu extrapolieren versuchen. Andernfalls ist das Risiko kostenträchtiger Fehleinschätzungen hoch – der Blick ins nördliche Nachbarland ist da durchaus ergiebig.
Energieversorgungs-Infrastruktur ist ohne regulierenden Rechtsrahmen nicht denkbar. Diese Dimension deckte der vierte der angesprochenen Beiträge ab: Simone Walther, Assistenzprofessorin für Energierecht an der Universität St. Gallen sprach unter dem Titel „Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom“ vordergründig über die Frage der Netzfinanzierung bei zunehmender Eigenversorgung. Tatsächlich aber wies sie darauf hin, dass in einer Zeit einer fundamentalen – vielleicht tatsächlich kopernikanischen – Veränderung in der elektrischen Energieversorgung eine gesellschaftliche Diskussion über das Zielsystem erforderlich ist. Beim Thema ihres Referats hieß das konkret, ob man eher ein gesellschaftlich geteilte Infrastruktur oder Individualversorgung haben möchte. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist dann die Antwort darauf, welche Netze gewollt und wie sie finanziert werden.
Alle vier Beiträge hatten gemeinsam, dass sie betonten, dass es inzwischen nicht mehr darum geht, Details der Förderung eines ohne Stützung nicht überlebensfähigen Randphänomens zu diskutieren. Vielmehr geht es um die grundsätzliche Definition und Ausgestaltung der elektrischen Energieversorgung, die wir in Zukunft haben wollen und deren Entwicklung mehr und mehr von Ökonomie und Technik getrieben wird. Die Schweiz ist dabei in der glücklichen Situation, im Gegensatz beispielsweise zu Deutschland wenig Bürden aus der Frühzeit der Förderung erneuerbarer Energien tragen zu müssen. Auf der anderen Seite ist aber auch klar, dass die Dynamik abnehmend von Fördersystemen und zunehmend von technisch-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt wird und die Schweiz sich dem Tempo dieser Entwicklung wird stellen müssen.

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